Diese Seite enthält die Informationen, die wir Ihnen nach den Artikeln 26, 28 und 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) schulden. Verbindlich sind unsere Wechsel- und Beendigungsbedingungen.
Sie können einen Wechsel jederzeit über die Rechtsseite Ihrer Organisation, per E-Mail oder in sonstiger Textform einleiten. Innerhalb von fünf Werktagen benennen wir einen Ansprechpartner und den Ablauf. Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage nach einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten und kann verlängert werden.
| Was | So erhalten Sie es | Format |
|---|---|---|
| Stammdaten Ihrer Organisation | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Mitglieder, Rollen und Einladungen | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Workspaces und wer ihnen zugeordnet ist | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Server-, Dienst- und Add-on-Buchungen, gebuchte Pakete | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Verträge und Angebote | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Aufträge, Prozesse, Aufgaben und Kommentare | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Rechnungen mit ihren Positionen, Belege, Mahnungen und Abonnements | Im Exportpaket enthalten | JSON, Rechnungsdokumente als PDF mit eingebettetem ZUGFeRD-2.x-XML |
| Zustimmungen zu Rechtsdokumenten und Verarbeitungs-Annexen, mit dem Audit-Verlauf | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Benachrichtigungen und die dahinterliegenden Empfängerlisten | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Wissensbereiche | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Maßnahmen nach der Nutzungsrichtlinie | Im Exportpaket enthalten | JSON |
| Daten innerhalb eines gebuchten Dienstes | Exportfunktion des jeweiligen Dienstes | Abhängig vom Dienst |
| Ihre virtuellen Maschinen | Abbild auf Anfrage je Server-Buchung | raw, qcow2 |
| Software und Artefakte, die Sie selbst eingebracht haben | Auf Anfrage übergeben | Originalformat |
Das Paket selbst ist JSON mit dokumentiertem Schema und einem Manifest, das je Datei eine Prüfsumme führt. Die Zeilen oben entstehen aus derselben Kategorienliste, die auch der Export verwendet; diese Tabelle kann dem tatsächlichen Inhalt des Exports also nicht hinterherhinken.
Bekannte Einschränkungen: Wir passen die Daten nicht an das Schema eines bestimmten aufnehmenden Anbieters an und migrieren sie nicht in dessen Systeme. Daten, die das interne Funktionieren unseres eigenen Dienstes betreffen, sind ausgenommen, soweit ihre Offenlegung unsere Geschäftsgeheimnisse gefährden würde; die Wechselbedingungen zählen diese Ausnahmen erschöpfend auf.
Das Exportpaket dokumentiert sein Schema selbst: Jede Datei nennt ihre Version, und das Inhaltsverzeichnis listet die Kategorien mit einer Prüfsumme je Datei. Strukturierte Daten liegen als JSON vor, Dateien behalten ihr Originalformat, Rechnungen folgen ZUGFeRD 2.x, Abbilder virtueller Maschinen liegen als raw oder qcow2 vor. Änderungen an dieser Struktur veröffentlichen wir mit den Wechselbedingungen.
Für den Wechsel selbst erheben wir kein Entgelt und keine vorzeitigen Beendigungsentgelte. Bis einschließlich 11. Januar 2027 können wir für die Unterstützung ein ermäßigtes Entgelt erheben, das die uns unmittelbar entstehenden Kosten nicht übersteigt; diese weisen wir auf Anforderung nach. Ab dem 12. Januar 2027 erheben wir überhaupt kein Entgelt mehr. Die laufenden Entgelte für Dienste, die Sie während des Übergangszeitraums weiter nutzen, bleiben unberührt.
Auf dieser Plattform gibt es keinen Dienst, bei dem der Wechsel sehr kompliziert oder teuer wird oder erhebliche Eingriffe in Daten, digitale Vermögenswerte oder die Dienstarchitektur erfordert.
Maßnahmen gegen unrechtmäßigen internationalen behördlichen Zugriff auf in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten: Verarbeitung und Speicherung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union; Vollverschlüsselung der Datenträger im Ruhezustand und verschlüsselte Übertragung; privilegierter Zugriff beschränkt auf den Anbieter; ausschließlich Unterauftragnehmer, die innerhalb der Union verarbeiten und vertraglich auf gleichwertige Anforderungen gebunden sind; Prüfung jedes Ersuchens auf seine Rechtsgrundlage und Ausschöpfung der zulässigen Rechtsbehelfe; Unterrichtung des Kunden, soweit rechtlich zulässig; Herausgabe nur auf Grundlage eines nach Artikel 32 Data Act zulässigen Ersuchens, insbesondere eines internationalen Abkommens oder eines Rechtshilfeersuchens.
Nach dem Übergangszeitraum können Sie Ihre Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Sieben Tage vor Ablauf erinnern wir Sie. Danach löschen wir alles vollständig, einschließlich der Datensicherungen im Rahmen ihrer Rotation von höchstens drei Monaten. Unterlagen, die wir handels- oder steuerrechtlich aufbewahren müssen, werden für die Dauer der Frist gesperrt und danach gelöscht.