Please choose a language to view the document.
Konkretisierung der Hosting-Angaben (Falkenstein, Deutschland), Klarstellung zur anwendungsseitigen Verschlüsselung sensibler Felder, Verweis auf TOM und AVV als abrufbare Anlagen, Object-Storage als self-hosted gekennzeichnet, Subprozessor-Tabelle (§ 14) in Auftragsverarbeiter / eigenverantwortliche Empfänger / einwilligungsbasierte Anbieter aufgeteilt, Rechtsgrundlage des Audit-Logs (§ 13) auf Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f mit dokumentierter Interessenabwägung umgestellt, § 17 mit den konkreten technischen Maßnahmen aus den TOM angereichert, neuer § 18 zum Löschverfahren nach Vertragsende.